Nottebohm Fall ICJ 1 ist der richtige Name für die 1955 strittigen Fall durch den Internationalen Gerichtshof entschieden. Liechtenstein beantragt eine Entscheidung zur Anerkennung der guatemaltekischen Friedrich Nottebohm als Liechtenstein nationalen erzwingen.
Fakten
Nottebohm, geboren 16. September 1881 in Hamburg, Deutschland, besaß die deutsche Staatsbürgerschaft. Obwohl er lebte in Guatemala von 1905 bis 1943 er wurde nie ein Bürger von Guatemala. Am 9. Oktober 1939 angewendet Nottebohm, um ein eingebürgerter Bürger von Liechtenstein zu werden. Der Antrag wurde genehmigt und er wurde ein Bürger von Liechtenstein. Er nach Guatemala zurück auf seinem Liechtenstein Reisepass und informiert die lokale Regierung seines Wechsel der Staatsangehörigkeit. Als er versuchte, wieder im Jahr 1943 nach Guatemala zurückkehren er Eintrag als feindlicher Ausländer abgelehnt, da die guatemaltekischen Behörden nicht seiner Einbürgerung zu erkennen und ihn als noch Deutsch. Es wurde vorgeschlagen, dass der Zeitpunkt des Ereignisses war aufgrund der jüngsten Eintrag der Vereinigten Staaten und Guatemala in den zweiten Weltkrieg.
Er wurde später in die Vereinigten Staaten, wo er in einem Internierungslager bis zum Ende des Krieges gehalten ausgeliefert. All seine Besitztümer in Guatemala wurden beschlagnahmt. Nach seiner Entlassung lebte er den Rest seines Lebens in Liechtenstein.
Die Regierung von Liechtenstein gewährten Nottebohm Schutz gegen ungerechte Behandlung durch die Regierung von Guatemala und Petition an den Internationalen Gerichtshof. Doch die Regierung von Guatemala argumentiert, dass Nottebohm nicht Liechtenstein Staatsbürgerschaft erlangen im Sinne des Völkerrechts. Das Gericht stimmte und so stoppte den Fall aus fort.
Beurteilung
Obwohl der Gerichtshof festgestellt, dass es das souveräne Recht aller Staaten, um ihre eigenen Bürger und Kriterien für die zu einem im Kommunalrecht zu bestimmen, würde ein solcher Prozess muss auf der internationalen Ebene, wo die Frage des diplomatischen Schutzes geprüft werden. Das Gericht bestätigte das Prinzip der effektiven Staatsangehörigkeit, wenn die nationale muss eine sinnvolle Verbindung mit dem betreffenden Staat zu beweisen. Dieses Prinzip wurde bisher nur in Fällen der doppelten Staatsangehörigkeit zu bestimmen, welche Staatsangehörigkeit in einem bestimmten Fall verwendet werden sollte angewandt. Nottebohm hatte jedoch seine deutsche Staatsangehörigkeit verfallen und hatte somit nur die Staatsangehörigkeit von Liechtenstein. Die Frage stellt sich, der damals die Macht hatte, Nottebohm diplomatischen Schutz zu gewähren?
Bedeutung
Der Fall Nottebohm wurde anschließend in viele Definitionen der Staatsangehörigkeit zitiert.
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