Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland sind eine Reihe von an das deutsche Volk durch ihre Bundesverfassung, dem Grundgesetz und den Verfassungen von einigen der Staaten von Deutschland garantierten Rechte. In der Bundesverfassung, der Großteil der Grundrechte werden in der ersten Titel 1 bis 19 des Grundgesetzes enthaltenen Artikel. Diese Rechte haben Verfassungsrang, die Bindung jedes der verfassungsmäßigen Einrichtungen des Landes. Für den Fall, dass diese Rechte verletzt werden und ein Heilmittel wird von anderen Gerichten verweigert, sieht die Verfassung ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht GG).
Gemäß diesem Artikel wird das Verfassungsgericht das Recht, Rechtsmittel gegen die noch nicht in Kunst, nur der Grundrechte enthalten ist zu hören. 1-19, aber auch Kunst. 20, 33, 38, 101, 103 und 104. Diese Rechte werden auch deshalb als grundrechtsgleiche Rechte oder als Grundrechte bezeichnet umgangssprachlich auch.
Beschränkung
Neben der Grundrechte gewährleistet die Verfassung eine Reihe von anderen öffentlichen Rechte, wie beispielsweise die einheitliche Anwendung des Bundesrechts zwischen den Staaten GG) und die Unabhängigkeit der Kirche von der Weimarer Verfassung und Art. 140 GG). Dies sind jedoch nicht die Grundrechte, da sie nicht unter dem ersten Titel der Verfassung oder im Beschwerdeverfahren an das Bundesverfassungsgericht enthalten.
Es gibt auch Listen der Grundrechte in den meisten Landesverfassungen, die leicht voneinander variieren, sind aber nie in der Lage, den Ausschluss ein Grundrecht. Landesrechte die Bundesrechte spiegeln daher zugunsten des Bundesrechte nicht berücksichtigt. Viele Staatsverfassungen, die nach der Bundesverfassung geschrieben wurden, haben ihre eigenen Listen der Grundrechte enthalten, überhaupt nicht.
Anwendbarkeit
All die Grundrechte haben eine bindende Wirkung für jede der Verfassungsinstitutionen, unabhängig davon, ob es der Exekutive, Legislative und Judikative, staatlich oder in einem der Staaten. Es ist auch unerheblich, ob der Staat unmittelbar oder mittelbar an der Verletzung beteiligt, sei es durch die öffentlichen oder privaten Rechts oder durch juristische Personen des Privatrechts gehandelt; öffentliche Einrichtungen werden immer von der Grundrechte gebunden GG).
Rechte im Rahmen der deutschen Verfassung auch zwischen universellen Grundrechte, die für alle geboten werden, und Deutsch Grundrechte aufgeteilt werden, zu dem nur die Deutschen sind berechtigt. Der Grund für die Trennung ist im Wesentlichen auf demokratischen Willen und den Schutz der Souveränität. Die Deutschengrundrechte gehören die Rechte auf Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, die Freiheit der Aufenthaltsort und die Freiheit zu arbeiten, als auch das Recht vor, das aktive und passive öffentliches Amt. Die Beschränkung dieser Rechte nur für die Deutschen nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit beziehen, wobei deutsche Status von Art geregelt. 116 GG. Während einige Grundrechte gelten nur für die Deutschen, es gibt einige, auf dem nur Nicht-Deutschen verlassen können, zB Recht auf Asyl.
Es ist umstritten, ob die Grundrechte auch für die Bürger der Europäischen Union gelten im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot in Art. 12 des EG-Vertrags. Dieser Artikel setzt voraus, dass alle Bürger der EU sind Gleichberechtigung und Gleichheit der Schutz unter allen Rechtssystemen in der Gemeinschaft gegeben.
Nach ihrem Inhalt, kann der Grundrechte auch in Freiheitsrechte und Gleichheit Rechte aufgeteilt werden.
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